Ausgangslage
Der Betreiber dieser Seite musste im September 2026 ein Gewerbe bei der Stadt Tauberbischofsheim abmelden
(Hintergrund: behördlich veranlasste Gewerbeabmeldung der Tenexa GmbH). Bei der Google-Suche nach dem
zuständigen Gewerbeamt erschien vor der offiziellen städtischen Seite ein Online-Formular unter der Adresse
"Gewerbe-Online-Service.de".
Ablauf
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Zahlung
Nach Ausfüllen des Formulars wurde eine Zahlung in Höhe von 70 € per PayPal verlangt und geleistet.
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Bestätigungsmail
Im Anschluss ging eine E-Mail eines Absenders "Gewerbe-Online-Service.de" ein, in der von einer
"sofortigen Weiterleitung an das zuständige Amt" und einer Datenübertragung "über eine Schnittstelle"
die Rede war.
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Rückmeldung der Behörde
Die zuständige Stadtverwaltung teilte sowohl am Folgetag als auch drei Tage später mit, dass keine
Gewerbeabmeldung eingegangen sei.
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Widerruf
Daraufhin wurde fristgerecht innerhalb der gesetzlichen 14-Tage-Frist der Widerruf als Verbraucher erklärt.
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Reaktion des Anbieters
Der Widerruf wurde mit der Begründung zurückgewiesen, die Leistung sei bereits erbracht worden — obwohl
die Behörde zu diesem Zeitpunkt weiterhin keinen Eingang bestätigte. Auf mehrfache Rückfragen kam
wiederholt derselbe Textbaustein als Antwort. Eine persönliche Anfrage an die Geschäftsführung über das
Kontaktformular der Unternehmenswebsite blieb unbeantwortet.
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Rückerstattung
Der Betreiber meldete den Fall über den PayPal-Käuferschutz (Kategorie "Leistung nicht erhalten") und
reichte E-Mail-Verkehr sowie die Bestätigung der Behörde als Belege ein. PayPal entschied zugunsten des
Käufers; die 70 € wurden vollständig zurückerstattet.
Google-Bewertung
Eine sachliche Bewertung dieses Ablaufs bei Google wurde zunächst wegen angeblicher Hassrede abgelehnt
und nach Überarbeitung erneut eingereicht. Das zum Unternehmen hinterlegte Google-Profil weist zum
Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Seite den Hinweis aus, dass 21 bis 50 Bewertungen aufgrund von
Diffamierungs-Beschwerden entfernt wurden — ein Hinweis darauf, dass kritische Bewertungen bei diesem
Anbieter in erheblichem Umfang über das rechtliche Beschwerdeverfahren bei Google entfernt werden.
Einordnung
Dieser Fall ist kein Einzelfall, sondern folgt einem bekannten, von Verbraucherschützern und Kammern
dokumentierten Muster: Private Anbieter positionieren sich in der Google-Suche vor der eigentlichen
Behördenseite und verlangen eine Gebühr für eine Leistung, die die Behörde selbst kostenlos oder
deutlich günstiger anbietet. Allgemeine Hinweise zu diesem Muster finden sich unter anderem bei der
IHK München und beim Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V. (siehe Startseite).
Dieser Beitrag gibt ausschließlich den dokumentierten, durch Zahlungsbeleg und E-Mail-Verkehr belegten
Ablauf aus Sicht des Betreibers wieder. Er stellt keine rechtliche Bewertung und keine Tatsachenbehauptung
über strafrechtliche Relevanz dar. Betroffene Unternehmen können sich über die im Impressum genannten
Kontaktdaten mit einer Stellungnahme an den Seitenbetreiber wenden.